der veranstaltenden SportImPuls Gruppe, Staufenweg 57, A-5400 Hallein bestehend aus SportImPuls Verlags & Marketing GmbH, FN 286399a und Club RunAustria, ZVR-Zahl 192491308, (nachfolgend „SportImPuls“) für „Nutzung Website ohne Registrierung, Registrierung online, Teilnahme, Abonnements, Webshop, Gewinnspiele, Newsletter“.
Die in der Folge beschriebenen allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmenden, die im Rahmen des Salzburg 10K an einem der ausgeschriebenen Bewerbe teilnehmen.
Hier findest du alle detaillierten Informationen zur Datenschutzerklärung beim Salzburg 10K.
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmenden und dem Veranstalter zustande kommende Verhältnis. Sie sind gelegentlich inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil der Vereinbarung zwischen Veranstalter und Teilnehmenden. Änderungen, die unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Teilnehmenden erfolgen und die vom Veranstalter im Internet oder in Schriftform bekanntgegeben werden, werden ohne weiteres Vertragsbestandteil der Teilnahmebedingungen.
- Anmeldungen und Teilnahmegebühren
1.1 Die Voranmeldung zu den Veranstaltungen erfolgt bis zum siebenten Tag vor der Veranstaltung als Online-Anmeldung über unsere Website. Die Anzahl der verfügbaren Startplätze ist für den jeweiligen Bewerb limitiert. Voranmeldungen zum Bewerb sind im Vorfeld ausschließlich über das vom Veranstalter angebotene Online-Anmeldeportal möglich. Für diese Form der Anmeldung gelten die gesonderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des externen Anbieters. Diese stehen im Rahmen der Anmeldung als Download elektronisch zur Verfügung. Anmeldungen in sonstiger Form (z.B. E-Mail, Post) werden nur unter Verwendung des entsprechenden Formulars (Link folgt in Kürze!) vom Veranstalter entgegengenommen.
Vor Absenden der Anmeldung können Teilnehmende noch einmal alle Daten auf Eingabefehler hin überprüfen. Der Vertrag kommt durch Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Veranstalter zustande, welche umgehend nach Anmeldung per E-Mail versandt wird. Die Verrechnung der Anmeldung erfolgt für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer über das Anmeldeportal des externen Anbieters auf Rechnung des Veranstalters. Für die Teilnahme an einzelnen Bewerben ist eine Administration der Anmeldung notwendig. Für die Verarbeitung samt der personenbezogenen Daten des Teilnehmenden ist eine Speicherung durch den Veranstalter oder von diesem beauftragten Dritten notwendig. Alle Angemeldeten stimmen dieser Datenverarbeitung zu.
Die Teilnahme am Bewerb ist ein höchstpersönliches Recht, das nur bis zu einer vom Veranstalter vorgegebenen und den Teilnehmenden bekanntgegebenen organisatorischen Frist übertragbar ist. Nach Ablauf dieser Frist werden keine Namensänderungen vorgenommen und eine Übertragung des Teilnahmerechts ist nicht mehr möglich. Zuwiderhandeln führt zur automatischen Disqualifikation der Teilnehmerin oder des Teilnehmers.
Nach erfolgter Anmeldung zum Bewerb ist ein Rücktritt vom Vertrag seitens der angemeldeten Person gemäß § 18 Abs 1 Z 10 FAGG ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass ein vierzehntägiges Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist.
1.2 Versicherung. Bei der Online-Anmeldung zum Bewerb kann der Veranstalter der teilnehmenden Person die Möglichkeit einer kostenpflichtige Storno-/Rücktrittsversicherung anbieten. Details dazu sind auf der entsprechenden Anmeldeplattform elektronisch abrufbar. Die entsprechende Prämie wird von einem externen Anbieter der Anmeldeplattform verrechnet und direkt an dessen Versicherungspartner weitergeleitet. Die Meldung und Abwicklung von Versicherungsfällen erfolgt ausschließlich über den Versicherungspartner. Die Buchung einer Stornoversicherung ist nur bei gleichzeitiger und vollständiger Bezahlung der Nenngebühr im Rahmen der Online-Anmeldung möglich.
1.3 Vor der Veranstaltung erhalten alle Teilnehmenden eine Letztinfo mit allen relevanten Informationen zur Veranstaltung. Die Übersendung der Letztinfo für den Salzburg 10K erfolgt unabhängig vom Eingang der Anmeldung Ende September per E-Mail. Alle Teilnehmenden, die sich nach diesem Versandtermin für den Salzburg 10K anmelden, erhalten die Letztinfo automatisch zu ihrer Anmeldung in ausgedruckter Form. Sie wird aber auch online gut sichtbar verfügbar sein.
1.4 Im Falle einer Gruppenanmeldung garantieren die Anmeldenden, dass sie zur Anmeldung aller Gruppenmitgliederinnen und -mitglieder berechtigt sind und sämtliche Erklärungen für sie abgeben dürfen. Die anmeldende Person wird sämtliche Gruppenmitgliederinnen und -mitglieder auf die Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen hinweisen.
1.5 Anmeldungen durch Minderjährige sind unzulässig. Minderjährige dürfen zu den für sie zugelassenen Veranstaltungen ausschließlich durch ihre Erziehungsberechtigten angemeldet werden.
1.6 Die Zahlung der Teilnahmegebühren sowie der Gebühren für entsprechend ausgewählte Zusatzleistungen (Medaillengravur oder Funktionshirt, …) erfolgt wahlweise über SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte. Die Nachbuchung von Zusatzoptionen ist nur per Kreditkarte möglich.
1.7 Sofern das Teilnehmendenkontingent noch nicht erreicht ist, sind Anmeldungen an den Veranstaltungstagen bis eine Stunde vor dem jeweiligen Bewerb vor Ort nur gegen Barzahlung möglich.
1.8 Rücktritt vom Salzburg 10K. Tritt eine angemeldete Person aus Gründen, die nicht in der Sphäre des Veranstalters, der neutralen Sphäre oder der mit der Organisation und Durchführung beauftragten Unternehmen liegen, nicht zum Bewerb an, oder erklärt die Person vorher ihre Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, oder nimmt ihr Startrecht – ohne abzusagen – nicht wahr (no show), so gilt diese Erklärung bzw. dieses Verhalten als endgültigen Verzicht auf das Startrecht und die Teilnahme an der Sportveranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Nenngebühr. Gleiches gilt bei Ausschluss oder Disqualifikation eines Teilnehmenden. Sofern der angemeldeten Person ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, wird die für die Teilnahme am Bewerb gezahlte Nenngebühr rückerstattet.
1.9 Eine Übertragung der Anmeldung auf Dritte ist bis drei Wochen vor der Veranstaltung ausschließlich online und gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,– Euro möglich. Die Bearbeitungsgebühr trägt der Ersatzläufer oder -läuferin. Vom ursprünglich angemeldeten Teilnehmenden gebuchte Zusatzleistungen werden auf die neue Anmeldung übertragen und nicht erstattet. Bei unerlaubter Weitergabe der Startnummer wird die angemeldete Person im Schadensfall dem Veranstalter und den mit Organisation und Durchführung der Veranstaltung betrauten Unternehmen ersatzpflichtig.
- Schadensverpflichtung des Veranstalters
In Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung (wie z.B.: unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie) oder aus Sicherheitsgründen ist der Veranstalter verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltungen in ihrer Gesamtheit (inkl. Side-Events, Expo, Startnummernausgabe, …) vorzunehmen, diese ganz oder in Teilen abzusagen oder Maßnahmen zu treffen, die eine wirtschaftliche Durchführung der Veranstaltungen unmöglich machen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzpflicht gegenüber den Teilnehmenden und es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnehmendenbeiträge. Ebenso darf der Veranstalter Startrechte entziehen, einzelne oder alle Teilnehmenden von den Veranstaltungen ausschließen und/oder vom Vertrag zurücktreten. Über eine (Teil-)Absage werden die betroffenen Teilnehmenden umgehend informiert. Wenn die Veranstaltungen bereits begonnen hat und aus den vorgenannten Gründen abgebrochen werden muss, haben die Teilnehmenden keinen Anspruch auf Rückzahlung der gezahlten Teilnahmebeiträge. Eine begründete Ausnahmesituation, welche eine derartige Maßnahme rechtfertigt, liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die geplante Durchführung oder Fortsetzung der Veranstaltung zu einer konkreten Gefährdung der Teilnehmenden und/oder Besucher führen können oder ein behördliches Veranstaltungsverbot für den Bewerb ausgesprochen wurde. Die teilnehmende Person hat mögliche behördliche Auflagen oder Anforderungen, die dem Veranstalter vorgeschrieben werden, zu akzeptieren und zu erfüllen.
Über derartige Auflagen und/oder Änderungen wird die teilnehmende Person vorab per E-Mail benachrichtigt und/oder auf der Website zum jeweiligen Bewerb informiert. Alle Teilnehmenden sind aufgefordert, sich laufend, jedenfalls aber am Tag der Veranstaltung entsprechend selbst zu informieren.
3. Teilnahmeberichtigung und Wettbewerbsregeln
3.1 Teilnahmeberechtigt sind all jene, die die Teilnahmevoraussetzungen (z.B. Altersklasse, Gesundheitsstatus, …) für den jeweilige Bewerb erfüllen.
3.2 Der Teilnehmenden erkennt die bei der Veranstaltung geltenden internationalen Wettkampfregeln (IWR) von World Athletics bzw. des ÖLV, insbesondere die Anti-Doping-Bestimmungen der NADA (Spitzen- & Freizeitsportler) und der WADA, an.
Entsprechend den internationalen Wettkampfregeln ist es unter anderem verboten, die Strecke zu verlassen oder abzukürzen, sich von Nicht-Teilnehmenden oder Personen mit Hilfsmitten (Fahrrad, Inline-Skates, Scooter, …) begleiten zu lassen oder selbst jegliche Arten von Hilfsmitteln zu verwenden.
3.3 Teilnehmende versichern, dass sie am Tag der Veranstaltung nur dann antreten, wenn sie gesund sind und sich in einem ausreichenden Trainingszustand befinden. Wenn die Gefahr einer gesundheitlichen Schädigung besteht oder bestehen könnte, werden die betroffenen Teilnehmenden umgehend aus dem Rennen genommen und von der Veranstaltung ausgeschlossen.
3.4 Alle Teilnehmenden erhalten vor Ort gegen Vorlage des Bestätigungsmail ihre Startnummer. Soweit die/der Teilnehmende ihre/seine Startnummer nicht selbst abholt, benötigt die/der Abholende das Bestätigungsmail der/des Teilnehmenden und eine schriftliche Vollmacht der/des Teilnehmenden.
3.5 Die offizielle Startnummer, in die der Zeitnehmungschip eingearbeitet ist, muss entsprechend der internationalen Wettkampfregeln auf der Brust getragen werden und darf in keiner Weise umgeknickt oder verändert werden. Insbesondere darf der Werbedruck weder unsichtbar noch unkenntlich gemacht werden. Die jeweilige Zeit kann nur gewertet werden, wenn sowohl am Start und Ziel als auch die auf der Strecke ausgelegten Kontrollmatten (insbesondere Staffel) mit der Startnummer auf der Brust überlaufen wird.
3.6 Den Anweisungen des Veranstalters einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen (z.B. medizinisches Personal, Streckenposten, …) ist jederzeit Folge zu leisten.
4. Ergebnisse und Disqualifikation
4.1 Jene Teilnehmenden, die gegen die internationalen Wettkampfregeln oder die Teilnahmebedingungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters nicht Folge leisten, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und disqualifiziert. Ein Ausschluss von der Veranstaltung und / oder eine Disqualifikation erfolgt unter anderem aus den folgenden Gründen:
– bei unsportlichem oder undiszipliniertem Verhaltenbei Verstoß gegen die internationalen Anti-Doping-Bestimmungen
– bei unerlaubter Hilfe von außen (z.B. Schrittmacher per Fahrrad, Auto, Roller, …)
– bei Veränderung (z.B. Umknicken, Verkleinern) oder Verdecken der Startnummer
– bei Abkürzen der Strecke
– bei Nichtüberlaufen der Kontrollmatten auf der Strecke
– bei Staffel-Teilnehmenden: Start beim falschen Wettbewerb (z.B. Halbmarathon-Start)
– bei Weitergabe der persönlich zugeteilten Startnummer
– bei Erschleichung bzw. unredlichem Erwerb der Startnummer
4.2 Die Ergebnisse werden auf unserer Website veröffentlicht und vor Ort ausgehängt. Ein Einspruch gegen die Ergebnislisten ist lediglich innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung möglich.
4.3 Im Falle des Ausschlusses oder der Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren und der eventuell gebuchten Zusatzleistungen.
5. Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltungen werden zu redaktionellen wie auch kommerziellen Zwecken Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Teilnehmende zu sehen sein werden. Aufgrund der Größe der Veranstaltung ist es nicht möglich, einzelne Teilnehmende aus den Bildern herauszuschneiden. Mit deiner Anmeldung räumst du uns daher ein einfaches, unwiderrufliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes sowie übertragbares Nutzungsrecht an den im Zusammenhang mit der Veranstaltung angefertigten Fotos, Videos sowie Interviews ein.
6. Haftungsbegrenzung
6.1 Der Veranstalter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen:
Der Veranstalter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Teilnehmenden regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haften wir lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung seiner Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6.2 Unbeschadet der vorstehenden Regelung übernimmt der Veranstalter keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmenden, die sich aus der Teilnahme an der Veranstaltung ergeben. Die Vergütung für eventuelle medizinische Behandlungen durch das medizinische Personal vor Ort hat jede/jeder Teilnehmende selbst zu tragen. Teilnehmende werden weder gegen die Veranstalter und Sponsoren des Salzburg 10K noch gegen die Stadt Salzburg oder deren Vertreter Ansprüche wegen Verletzungen und Schäden jeder Art geltend machen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Salzburg 10K entstehen könnten.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich.
7.2. Weitergabe von Teilnahme-, Start- und Ergebnisdaten.
Aus den gespeicherten personenbezogenen Daten können Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, Nation, ggf. Verein verknüpft mit der Startnummer an einen Dienstleister zum Zweck der Zeitmessung, des Startnummerndrucks, zur Erstellung der Start- und Ergebnislisten, zur Medaillengravur oder zum T-Shirt Druck sowie der Veröffentlichung dieser Listen auf www.lauffestspiele.at weitergegeben werden. Mit der Anmeldung stimmt die teilnehmende Person einer Speicherung, Weitergabe und Veröffentlichung der Daten zu diesem Zweck zu.
Es werden Name, Vorname, Geburtsjahr, Geschlecht, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierung und Zeiten) der teilnehmenden Person zur Darstellung von Start- und Ergebnislisten in allen relevanten veranstaltungsbegleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, tagesaktuellen Printmedien und Fernsehstationen auf Anfrage sowie im Internet) veröffentlicht. Hiezu erteilt die teilnehmende Person die Zustimmung. Die teilnehmende Person stimmt auch zu, dass die Startnummer mit ihren persönlichen Daten versehen wird. Mit der Anmeldung willigt die teilnehmende Person in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
7.3 Weitergabe von Teilnahmedaten an den Österreichischen Leichtathletik-Verband (ÖLV).
Ausgewählte personenbezogene Daten österreichischer Läuferinnen und Läufer (Name, Vorname, Verein, Nationalität, Gesamt- und Altersklassenergebnis des Laufes) an allen organisierten AIMS-vermessenen Bewerben, werden zum Zweck einer Auflistung in der ÖLV-Bestenliste übermittelt, dort verarbeitet und veröffentlicht. Teilnehmende können ihre Einwilligung zur Weitergabe betreffend ÖLV-Bestenliste jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber SportImPuls schriftlich per E-Mail an office@sportimpuls.at widerrufen.
7.4. Die teilnehmende Person erklärt sich mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen durch den Veranstalter per E-Mail und/oder Post einverstanden.
7.5. Angaben aus Anfragen, die eine teilnehmende Person über ein Kontaktformular oder E-Mail an den Veranstalter richtet, werden zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen beim Veranstalter gespeichert. Diese Daten werden nicht ohne Einwilligung der teilnehmenden Person weitergegeben.