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5. Ist eine Radbegleitung, Hundebegleitung oder ähnliches möglich?

Die Teilnahme am Salzburg Half unter Verwendung anderer Sportgeräte ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Ebenfalls nicht erlaubt ist eine Begleitung durch Fahrräder, Inline-Skater und anderer Fortbewegungsmittel oder Tiere. Ein Verstoß gegen diese Veranstaltungsregel hat die Disqualifikation der/s jeweiligen Läuferin/s zur Folge!
WICHTIG: Eine Teilnahme mit Rollstühlen und die Mitnahme von Babyjoggern und Laufkinderwägen ist nur in direkter Absprache mit dem Veranstalter erlaubt und bringt spezielle Verhaltensregeln mit sich, um die Sicherheit aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu gewährleisten. Bitte schreib uns ein Mail an office@sportimpuls.at.