Kannst du nicht antreten, besteht kein Anspruch auf Refundierung des Nenngeldes vom Veranstalter! Daher empfehlen wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Abschluss einer Nenngeld-Versicherung im Zuge unserer Online-Anmeldung. Unter Angabe eines triftigen Grunds kannst du 80% des Nenngelds bei der Versicherung zurückfordern.