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5. Was passiert bei einem Nicht-Antreten?

Kannst du nicht antreten, besteht kein Anspruch auf Refundierung des Nenngeldes vom Veranstalter!  Daher empfehlen wir allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Abschluss einer Nenngeld-Versicherung im Zuge unserer Online-Anmeldung. Unter Angabe eines triftigen Grunds kannst du 80% des Nenngelds bei der Versicherung zurückfordern.